Zitat:
Zitat von doate
naja fals wer kinder hat und die was runtergeladen haben sind die leute zu 100% in sicherheit ansonsten trikst man so das es stimmt....
Rechtsprechung
BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12
der staat schützt heute illegales runterladen.
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Leider nicht vor Dummheit.
Und anders kann ich deine Aussage nicht werten.
Das Urteil des BGH sagt nur aus, dass Eltern nicht generell dafür haften müssen, wenn ihre Kinder illegal urheberrechtlich geschützte Inhalte herunterladen.
Kleiner Tipp: Kinder sind nach Vollendung des 7. Lebensjahres, also mit 7 Jahren deliktfähig.
Das bedeutet, dass sie für ihr Handeln haftbar gemacht werden können.
Geschützt wird vom Staat also gar nichts.
Die Eltern können im Übrigen sehr wohl wieder in Haftung genommen werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen und bei konkreten Anhaltspunkten für illegale Handlungen, diese nicht unterbinden.
Siehe auch hier:
Aktuelles Filesharing Urteil des BGH vom 15.*11. 2012 (I*ZR*74/12 - Morpheus) – Jetzt sind die Kinder im Visier! - WAGNER HALBE Rechtsanwälte BLOG